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Teilnahmebedingungen und Hinweise zur Verwendung Ihrer persönlichen Daten im Rahmen des WeKickCorona undSiemens #HeartBeatFinal-Gewinnspiels

 

1.   Veranstalter, Geltungsbereich und Vereinbarung der Teilnahmebedingungen

 

  1. Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme am WeKickCorona und Siemens #HeartBeatFinal- Gewinnspiel, das vonWeKickCorona veranstaltet und durchgeführt wird.

  2. Die genannte Gewinnspiel-Aktion wird von WeKickcorona veranstaltet. Gewinnsponsor ist die Siemens AG, Werner-von-Siemens-Str. 1, 80333 München. Im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels vertritt WeKickCorona den Gewinnsponsor.

  3. Mit der Teilnahme an der Aktion erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.

  4. Im Folgenden umfasst der Begriff „Gewinnspiel“ das WekickCorona und Siemens #HeartBeat- Final-Gewinnspiel.

 

2.   Teilnahmeberechtigung

 

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minder- jährige Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Gewinnausschüttung an Minderjährige findet nicht statt.

  2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von WeKickCorona und Mitarbeiter der beteiligten Gewinnsponsoren undalle Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§ 15Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.

    1. Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme ist nicht zulässig. WeKickCorona behältsich vor, Teilnehmer im Falle einer mehrfachen Teilnahme gemäß Ziffer 5.1 auszuschlie ßen.

    2. Im Rahmen der Teilnahme fallen keine Kosten gegenüber WeKickCorona an. Die Teilnahme ist nicht an den Kauf einer Ware, einer Dienstleistung oder einer Spende gebunden.

  3. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten (z.B. E-Mail-Adresse, Anschrift oder Telefonnummer)verantwortlich.

 

3.   Teilnahme und Ablauf des Gewinnspiels

 

  1. Die Anmeldephase zum Gewinnspiel startet am 03. Mai 2021 um 8.00 Uhr (CET) auf der Website auf der Facebook- und Instagram-Seite von WeKIckCorona und endet am 10. Mai 2021 um 9.00 Uhr (CET).

  2. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch Kommentieren des Gewinnspiel-Posts auf der WeKickCorona Facebook- oderInstagram-Seite während des genannten Durchführungszeitraums.

  3. Den nach Ziffer 2 teilnahmeberechtigten Teilnehmern des Gewinnspiels, die sämtliche erforderlichen Teilnahmehandlungen erfüllt haben, steht bei Anwendung eines technischen Auswahlverfahrens wäh- rend der gesamten Dauer des Gewinnspiels die gleicheChance sowie die grundsätzliche Möglichkeit zu, ausgewählt zu werden. Der Zeitpunkt als auch die Auswahl der Nutzer ist in diesem Fall dem Zufallsprinzip unterworfen.

 

 

 

4.    Gewinn

 

  1. Unter allen Teilnehmern des Gewinnspiels i.S.d. Ziffer 3.3 werden 10x1 Fitnessarmband (Fitbit) zur Teilnahme an der Aktion#HeartBeatFinal verlost. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Um- tausch des Gewinns ist ausgeschlossen. DerGewinnanspruch ist nicht übertragbar.

  2. Gegebenenfalls weicht der überreichte Gewinn von der bildlichen oder mündlichen Präsentation ab. Abweichungen insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u. ä. sind möglich. WeKickCorona bzw. deren Kooperationspartner oder der Gewinnsponsor kanneinen dem als Gewinn ausgelobten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.

    1. Der Sachpreis wird dem Gewinner kostenfrei zugestellt.

  3. Sachpreise und Gewinngutscheine werden ggf. direkt vom Gewinnsponsor oder von einem von ihm beauftragten Dritten an die vom Gewinner angegebenen Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt regelmä- ßig 4 (vier) Wochen nach dem Zugang derGewinnbenachrichtigung. Diese Frist ist jedoch nicht bindend und kann je nach den Umständen in angemessener Weise verlängertwerden.

5.    Ausschluss von Teilnehmern

 

  1. WeKickCorona behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, z.B. durch unwahre Angaben oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.

  2. WeKicckCorona kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich in den Angeboten oder Veranstaltungen von WeKickCorona in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volks- verhetzender Weise äußernwerden.

 

6.    Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns

 

Stellt WeKickCorona bzw. der Gewinnsponsor nachträglich fest, dass der Teilnehmer einem im Sinne von Ziff. 5 zum Ausschlussführenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne von Ziff. 2 war, ist WeKickcorona bzw. der Gewinnsponsorberechtigt, den Gewinn dem betroffenen Teilnehmer nachträglich abzuer- kennen und diesen zurückzufordern.

 

7.   Veröffentlichung von Namen; Promotion

 

WeKickcorona ist berechtigt in Übereinstimmung mit dem Gewinnspiel-Datenschutzhinweis (vgl. Ziff. 13 unten), den Namen desGewinners/der Gewinnerin öffentlich auf ihren Online-Plattformen bzw. derer ihrer Ko- operationspartner, insbesondere der Gewinnsponsoren, bekannt zu geben. Die Veröffentlichung ist keine Gewinnbenachrichtigung und begründet keinen Anspruch auf denErhalt eines Gewinns.

 

8.    Abbruch Gewinnspiel

 

  1. WeKickCorona behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere im Falle höherer Gewalt oder falls aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen dieordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels von WeKickCorona nicht gewähr- leistet bzw. fortgesetzt werden kann. DenTeilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche

 

 

 

gegen WeKickCorona zu. WeKickCorona behält sich die Geltendmachung des entstandenen Schadens für den Fall, dass der Abbruchdurch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, ausdrücklich vor.

  1. Ist dem WeKickCorona im Falle höherer Gewalt die Erfüllung der Verpflichtung dem Gewinner gegenüber vorübergehend bzw.zum ursprünglich angegebenen Zeitpunkt nicht möglich, hat der Gewinner keinen An- spruch auf die Erfüllung zum ursprünglichangegebenen Zeitpunkt. Die Gewinnausschüttung wird erfol- gen, wenn das vorübergehende Hindernis entfallen ist. Ist dem WeKickCorona im Falle höherer Gewalt die Erfüllung der Verpflichtung dem Gewinner gegenüber vorrübergehend nicht möglich, erlischt der Anspruch des Ge- winners auf den Gewinn. Für etwaige vom Gewinner in Erwartung der Gewinnausschüttung vergeblichegetätigte Aufwendungen, entstandene Kosten oder sonstige Schäden haftet WeKickCorona nicht.

  2. Höhere Gewalt bezeichnet ein unvorhersehbares, unvermeidbares und außergewöhnliches Ereignis. Ein solches ist insbesondere, aber nicht abschließend gegeben im Fall von Krieg, Unruhe oder Attentate, Terrorwarnung, Bombendrohung, Streik oder Aussperrung, Naturkatastrophen oder Feuer, Gefahr für Leib und Leben, Unwetter, Epidemien, Pandemien oder Quarantäne, schwere Unfälle, Maßnahmen der Regie- rung oder andere behördliche Eingriffe sowie allen ähnlichen Umstände.

 

9.    Gewährleistung

 

  1. Gewinne, die gemäß Angebot von Kooperationspartnern bzw. Gewinnsponsoren gestellt werden, bie- tet WeKickCorona nur in deren Namen an. WeKickCorona ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung desGewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfä- higkeit des Kooperationspartners und die darausresultierenden Folgen für das Gewinnspiel.

  2. Offensichtliche Mängel des Gewinns sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Gewinns WeKickCorona bzw. den Kooperationspartnern und Gewinnsponsoren, soweit diese den Gewinn stellen, mitzuteilen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt dierechtzeitige Absendung der Mitteilung.

    1. WeKickCorona übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle Verlinkungen und Verweise, die im Rahmen des Ge- winnspiels getätigtwerden, richtig bzw. vollständig sind.

    2. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften soweit diese anwendbar sind, wobei die haftungseinschränkendenRegelungen gemäß Ziffer 10. im Falle der Geltendmachung von Schaden- ersatz zur Anwendung kommen.

 

10.   Haftung

 

  1. WeKickCorona haftet nicht für falsche Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, inklusive etwaiger Gewinnsponsorengeäußert und verbreitet werden und die mit dem Gewinnspiel im Zusammenhang ste- hen.

  2. Für die Haftung des WeKickCorona bzw. des Gewinnsponsors sowie für die Haftung der jeweiligen Mitarbeiter, Erfüllungs- undVerrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – gelten folgende Regelungen:

    • Für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, für Schäden aus der Verletzung des Le- bens, des Körpers oder derGesundheit, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie ist die Haftung unbegrenzt.

    • Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ord- nungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhal- tung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsabschluss typischerweisevorher- sehbaren Schaden. Der vorhersehbare und vertragstypische Schaden ist bei einem Gewinnspiel mit mehreren Gewinnen beschränkt auf den Betrag, der dem einfachen Wert des Hauptgewinns entspricht, und bei einem Gewinnspiel miteinem Gewinn auf den Betrag, der dem einfachen Wert dieses Gewinns entspricht.

    • Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

  3. Die Ziff. 10.2 bis 10.4 der Teilnahmebedingungen gelten entsprechend für die Haftung des WeKickCorona und seiner Erfüllungsgehilfen bzw. des Gewinnsponsors und seiner Erfüllungsgehilfen für vergebliche Auf- wendungen.

 

 

 

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen.

 

11.   Verhältnis mündliche Angaben/schriftliche Teilnahmebedingungen

 

Weichen mündliche Angaben in den Angeboten inhaltlich von den vorstehenden Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Allgemeinen Teil- nahmebedingungen bzw. der schriftlichen besonderenTeilnahmebedingung des jeweiligen Gewinnspiels.

 

12.   Sonstige Regelungen zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels

 

  1. Jeder Teilnehmer ist auf einen Gewinn begrenzt.

  2. Der Gewinner wird von WeKickCorona bzw. vom Kooperationspartner oder Gewinnsponsor nach Beendigung des Gewinnspielsschriftlich benachrichtigt. Erst mit der Benachrichtigung entsteht der Gewinnanspruch. Im Falle einer unzustellbarenGewinnbenachrichtigung ist WeKickCorona nicht verpflichtet, weitere Nachforschun- gen anzustellen.

  3. WeKickCorona wird den Gewinner in der Gewinnbenachrichtigung auffordern, den Zugang der Gewinnbenach- richtigung zu bestätigen und WeKickCorona etwaig zusätzlich benötigte Informationen für die Lieferung des Ge- winns mitzuteilen, insbesondereggf. eine Lieferanschrift, an die der Gewinn zugestellt werden kann. Der Teilnehmer hat seine postalische Adresse bzw. Telefonnummer korrekt anzugeben. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, soweit der Teilnehmer innerhalb von 2 Tagen nach der Benachrichtigung über den Gewinn die angeforderten Informationen nicht bereitstellt und der Teilnehmer dies zu vertreten hat. In einem solchen Fall istWeKickCorona berechtigt, mittels einer erneuten Auswahl einen neuen Gewinner zu ermitteln. Bei Gewinnen, die zeitlich gebundensind, können auch kürzere Fristen zur Anwendung kommen.

 

13.   Datenschutzhinweis

 

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Gewinnspiels durch FCB finden Sie in unserenDatenschutzhinweisen am Ende dieser Teilnahmebedingungen.

 

14.   Nutzungsrecht

 

  1. Soweit im Rahmen des Gewinnspiels bzw. der Übermittlung des Gewinns Foto-, Film- und/oder Ton- aufnahmen – bspw. während einer Veranstaltung, zu deren Teilnahme der Gewinn berechtigt – erstellt werden, räumt der Teilnehmer dem WeKickCoronadas einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die im Zusammenhang mit dem Gewinn angefertigtenAufnahmen ohne Anspruch auf Vergü- tung kontextgebunden unter anderem zur wiederholten Berichterstattung sowie ggf. zu Werbezwecken durch WeKickCorona, mit ihr nach §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen, durch ihre Ko- operationspartner bzw.Gewinnsponsoren in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien und Online-Plattformen zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten. Der Verwendungsbereich ist hierbei weder sprachlich, räumlich, inhaltlich noch zeitlich beschränkt.

  2. Sobald wir datenschutzrechtlich zur Löschung der Daten bzw. zur Unterlassung der weiteren Verar- beitung verpflichtet sind, unterbleibt die weitere Nutzung der Foto-, Film- oder Tonaufnahmen in dem Maß, in dem wir zur Löschung bzw. Unterlassung der weiteren Verwendung verpflichtet sind. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Datenschutzhinweisen.

 

15.   Rechtsweg, anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit

 

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

 

 

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von dessen Kol- lisionsregeln und des UN-Kaufrechts. Hat der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem ande- ren Staat des Europäischen Wirtschaftsraums alsDeutschland, so bleibt ihm der Schutz nach den maß- geblichen Bestimmungen seines Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.

    1. Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt hinsichtlichder Abbedingungen des Schriftformerfordernisses.

    2. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oderwerden, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.

    3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist. An- sonsten gilt der Sitz bzw.Wohnsitz der beklagten Partei.

    4. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in den Teilnahmebedingungen auf eine ge- schlechterspezifischeDifferenzierung verzichtet.

 

16.   Gewinnspielanbieter

 

WeKickCorona

Lippmannstraße 8

22769 Hamburg

 

 

Stand: Mai 2021

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